Artikel 1 von 2 – für Anwältinnen und Anwälte, die in Remote Settings (Videoverhandlung § 128a ZPO) verlässlich Wirkung erzeugen wollen. Virtuelle Anhörungen sind kein „normaler Termin mit Kamera". Sie sind ein anderer Interaktionskanal – mit eigenen Wahrnehmungsfehlern, eigenen Statussignalen und eigenen Risiken für Glaubwürdigkeit, Rap...

